Vom 1. Januar 2020 gelten für die Kleinunternehmerregelung neue Voraussetzungen: Man kann sie in Anspruch nehmen, wenn man während eines Kalenderjahres einen Gesamtumsatz von nicht mehr als 22 000 Euro erwirtschaftet. Bisher galten dafür 17 500 Euro.

Wenn Sie sich wie viele Gründer zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit die Frage stellen, ob Sie die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen sollen, prüfen Sie vor allem, was diese Sonderregelung auf mittlere Sicht bedeutet. Besonders für Einzelunternehmer bzw. Freiberufler oder auch für nebenberuflich Selbstständige, die mit geringeren Einkünften durchstarten, bietet die Kleinunternehmerregelung einige Vorteile.

In erster Linie bewirkt diese Bestimmung eine Befreiung von der Mehrwertsteuer und somit eine bürokratische Entlastung. Sie stellen Ihren Kunden keine Mehrwertsteuer in Rechnung und sparen sich die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung. Daher haben Sie weniger Fristen gegenüber dem Finanzamt einzuhalten.

Zudem können Sie Ihren Kunden einen Preisvorteil gewähren, da Sie einen um die Mehrwertsteuer verringerten Preis verlangen können, den eventuell Ihre Konkurrenz nicht anbieten kann. Dieser Vorteil wirkt sich bei Ihnen jedoch nur dann positiv aus, wenn Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen hauptsächlich an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Privatkunden verkaufen. Bei Geschäften mit anderen Unternehmen führt die Reduzierung der Mehrwertsteuer zu keinem zusätzlichen Nutzen, da sie diese sowieso vom Finanzamt zurückbekommen.

Beachten Sie vor allem, dass Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Daher dürfen sie auch nicht die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhalten. Falls Sie für Ihre Existenzgründung hohe Investitionskosten tragen, sollten Sie prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie dann noch sinnvoll ist. Ebenso verhält es sich, wenn Sie für Ihr Unternehmen viele Wareneinkäufe tätigen. In solch einem Fall wäre durchzurechnen, ob Sie auf die Kleinunternehmerregelung besser verzichten. An diese Entscheidung sind Sie dann fünf Jahre gebunden.